Option zur Befreiung vom Präsenzunterricht (Jg. 13); Regelungen zur Zeugnisausgabe und zu Videokonferenzen

Für die Schulen in Niedersachsen ergibt sich eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen. Die Option zur Befreiung von der Präsenzpflicht gilt ab sofort und betrifft am GEO vorerst nur den 13. Jahrgang, da sich alle anderen Jahrgänge bei uns nach wie vor im Szenario C befinden.

Der Minister schreibt: „Nach unserer Abwägung ist das Lernen im Szenario B, das einen zwar deutlich reduzierten, aber dennoch regelmäßigen Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen ermöglicht, vertretbar und eine wichtige Säule für den Schulbetrieb in dieser herausfordernden Zeit. Es bietet ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz. Gleichwohl habe ich großes Verständnis für den Wunsch nach noch mehr Sicherheit und halte die oben beschriebene zusätzliche Option daher für einen guten Kompromiss.“

Der Leiter des Ministerbüros, Herr Stöber, schreibt vom Spannungsfeld divergierender Forderungen an das Kultusministerium: „Es ist ein Spannungsfeld und in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns und dies spiegelt sich auch in den vielen Mails – vollständige Öffnung, vollständige Schließung –, die wir erhalten, wider.“

Weitere Details zur Umsetzung am GEO werden mit den Leitungskolleginnen und -Kollegen von den anderen weiterführenden Schulen in Oldenburg besprochen. Sollten sich Abweichungen von der gegenwärtigen Ausgestaltung der Vorgaben, wie wir sie am GEO anwenden, ergeben, wird der Schulleiter umgehend darüber informieren.

Hier finden sich die zugehörigen Dokumente:

 

Die Zeugnisausgabe findet aufgrund der coronabedingten Schulschließung am ersten Tag statt, an dem die Schülerinnen und Schüler wieder regulären Präsenzunterricht haben. Wann dies sein wird, steht noch nicht fest. In dringenden Fällen können Alternativen zu einer frühzeitigeren Ausgabe abgesprochen werden.

Mit Blick auf gegenwärtig durchgeführte Videokonferenzen verweist der Schulleiter zudem darauf, dass unter keinen Umständen Fotos, Film- oder Tonaufnahmen angefertigt werden dürfen.

Weitere Hinweise und Beobachtungen zum Distanzunterricht können Sie dem vollständigen Rundbrief entnehmen.