Übersicht über coronabedingte Regelungen

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist zukünftig im Sek I- und Sek II-Bereich immer dann verpflichtend, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dies gilt dann für die Dauer dieser Maßnahme – in der Regel 14 Tage – für die gesamte Schule. Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.

Da die Stadt Oldenburg diesen Inzidenzwert derzeit überschreitet, gilt diese Verpflichtung seit Montag, 02.11.2020.

Das nachfolgende Schaubild, das Sie auch hier herunterladen können, zeigt darüber hinaus, ab wann ein Wechsel in das Szenario B vorgesehen ist:

 

Briefe des Minister mit weiteren Erklärungen, Anträge zur Befreiung vom Präsenzunterricht und vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag bzw. auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zur Übersicht der Stadt Oldenburg zu den aktuellen Covid19-Zahlen. Dort finden Sie im oberen Bereich die Daten des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg und im unteren Bereich die jeweils aktuelle 7-Tagesinzidenz des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts (NLGA). Die Zahlen werden täglich im Laufe des Vormittags aktualisiert.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Niedersachsen erhalten Sie auf dieser Seite.