Tägliches Testen ab 02.02.2022

Es bleibt im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt. 
Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Das entspricht der fachlichen Einschätzung des NLGA und der Vorgehensweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind.

Es bleibt dabei, dass die Schule lediglich die Indexfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt meldet, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Gesundheitsämter erlassen aber auch weiterhin bei Bedarf Quarantäne-Anordnungen für enge Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld bzw. auch im schulischen Kontext, z. B. bei einer Häufung von Fällen innerhalb einer Lerngruppe.
Die Gesundheitsämter haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen anzuordnen, wenn es vor Ort notwendig erscheint. Schulleitungen können hingegen keine Infektionsschutzmaßnahmen erlassen. Die angekündigte Neuregelung der Test-Verordnung auf Bundesebene stellt in Aussicht, dass demnächst keine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests mehr erforderlich sein wird, die Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum soll dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich.

Folgende Übersichten helfen zur Veranschaulichung der Regelungen:


 

Weitere Informationen erhalten Sie in den aktuellen Ministerbriefen: