Schulordnung

Schulordnung Gymnasium Eversten

1. Präambel

Jede Gemeinschaft von Menschen benötigt eine gewisse Ordnung, in der
das Miteinander geregelt ist. Am Gymnasium Eversten, Oldenburg (GEO) soll das Zusammenleben und die Zusammenarbeit bestimmt sein von der Toleranz, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber allen anderen Mitgliedern der Gemeinschaft. Konfliktlösungen sollen immer gewaltfrei geschehen. Jeder soll sich am GEO wohl fühlen können.
Das GEO ist ein Ort des Lernens, an dem jeder seine Rechte wahrnehmen,
aber auch seine Pflichten erfüllen soll. So sollen sich die Schüler und Schülerinnen am Unterricht beteiligen und andere nicht durch Störungen am Lernen hindern. Lehrer und Lehrerinnen sollen ihren Unterricht sorgfältig vorbereiten und ihre Schüler in der Leistungsbeurteilung fair behandeln. Konstruktive Kritik kann von jedem geübt werden. Auch die Eltern sollen durch aktive Beteiligung am Schulleben mitwirken.

 

2. Schulgelände und Schulgebäude

Jeder hat das Recht, sich in seinen Pausen zu erholen und seine
freie Zeit in der Schule sinnvoll und angemessen zu nutzen.
  • Die Innenhöfe dienen der Ruhe, die Außenhöfe dem Spiel und der Bewegung, der Spiel- und Freizeitraum, die Cafeteria sowie die Pausenhalle dem Aufenthalt.
  • Der Pausenbereich vor der Aula ist Schülerinnen und Schülern der höheren Klassen ab Klasse 10 vorbehalten.
  • Die Tischtennisplatten auf dem Westhof und die Tischfußballgeräte vor der Aula stehen den Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht sowie in den großen Pausen zur Verfügung. Um Störungen zu vermeiden, kann hier jedoch nicht während der Unterrichtszeit gespielt werden.
  • Die Tischfußballgeräte in der Pausenhalle können auch außerhalb der Pausen in Freistunden genutzt werden.
  • Für Fußball, Basketball und andere Ballspiele gibt es Spielflächen auf der Ost- und Südseite des GEO.
  • In der Cafeteria können Speisen und Getränke verzehrt werden, die hier zum Verkauf kommen. Wer in der Mittagspause den Dienst der umliegenden Pizzerien in Anspruch nehmen möchte, muss seine Speise auch dort zu sich nehmen.
  • Die Nutzung der Aufenthaltsbereiche erfordert besondere Rücksichtnahme gegenüber Mitschülern, aber auch gegenüber dem Personal und den Reinigungskräften.
  • Wer lesen oder lernen möchte, kann seine Freistunde in der Bibliothek verbringen. Die Bibliothek ist ein Ruhebereich, deshalb gelten hierfür besondere Verhaltensregeln.
  • Ohne Erlaubnis ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Klassenraum oder in einem Fachraum nicht gestattet.
  • Auch Lehrerinnen und Lehrer benötigen die Pausen zur Erholung. In den großen Pausen sind deshalb Störungen im Lehrerzimmer zu vermeiden.

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