„1 Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. 2 Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. 3 Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. 4 Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.“ (§ 54 Abs. 1 NSchG)
Informationen zur differenzierten Begabtenförderung am Gymnasium Eversten finden Sie in dieser Übersichtstabelle.
Darüber hinaus bietet das Gymnasium Eversten folgende Unterstützung für bestimmte Schülerinnen und Schüler:
Förderunterricht für die 5. Klassen (beginnend i.d.R. nach den Herbstferien) bis zu den Osterferien:
- Deutsch
- Mathe Englisch
Anmeldung über die Fachlehrkräfte bei Frau Kulow.
Förderunterricht für die 6. Klassen im 2. Halbjahr:
- Französisch
- Spanisch
- Latein
Anmeldung über die Fachlehrkräfte bei Frau Kulow.
Hausaufgabenbetreuung im Ganztag, ganzjährig:
nach Anmeldung bei Frau Kulow.
Jahrgang | Zeit | Raum |
5 | Mo., Di., Mi., Do. – 14.00 bis 14.45 | nach Absprache |
6 | Mo., Di., Mi., Do. – 14.00 bis 14.45 | nach Absprache |
Förderunterricht für Sportkader:
Weitere Informationen hier.