Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern in der Mittelstufe,
alle Eltern, die planen, für das aktuelle Schuljahr einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, lade ich recht herzlich zum Elternabend ein.
Er findet am Mittwoch, den 23. September 2020 um 20.00 Uhr in der Cafeteria statt.
Inhalte sind unter anderem die Voraussetzungen für einen solchen Ausgleich, die verschiedenen Möglichkeiten der Gewährung und die unabdingbare Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
Neu: Anträge für Nachteilsausgleiche der Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen und andere Erstanträge können bis 26.10.2020 bei der Klassenleitung gestellt werden, alle bereits bestehenden Nachteilsausgleiche haben Bestand bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres. Die Beantragung einer Verlängerung müsste bis 22.12.2020 erfolgen.
Anträge können gestellt werden für Schülerinnen und Schüler, die entweder langfristige körperliche Beeinträchtigungen zu kompensieren haben (z. B. Gehörlosigkeit) oder von einer anderen Teilleistungsschwäche betroffen sind (beispielsweise LRS). Nach dem Beschluss der ausgleichenden Maßnahmen sind sie ein Kalenderjahr gültig.
Kathleen Kulow
(Koordinatorin Sek. I)