Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
alle Eltern, für deren Kinder im letzten Schuljahr ein Nachteilsausgleich beschlossen wurde, und diejenigen, die planen, für das aktuelle Schuljahr einen solchen zu stellen, lade ich recht herzlich zum Elternabend ein.
Er findet am Mittwoch, den 27.09.2017 um 19 Uhr
in der Cafeteria statt.
Inhalte sind unter anderem die Voraussetzungen für einen solchen Ausgleich, die verschiedenen Möglichkeiten der Gewährung und die unabdingbare Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
Anträge für Nachteilsausgleiche können gestellt werden für Schüler und Schülerinnen, die entweder langfristige körperliche Beeinträchtigungen zu kompensieren haben (z. B. Gehörlosigkeit) oder von einer anderen Teilleistungsschwäche betroffen sind (beispielsweise Dyskalkulie).
Die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung des Nachteilsausgleichs sind formuliert unter ‚Sonderpädagogische Förderung’ – RdErl. d. MK vom 01.02.2005 (SVBl. S. 49/135):
„I.17 Nachteilsausgleich
Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Beeinträchtigungen in der Sprache, in der Motorik, in der Sinneswahrnehmung und mit umfänglichen physisch-psychischen und sozialen Belastungen können die äußeren Bedingungen für mündliche, schriftliche oder praktische Leistungsfeststellungen verändert werden.
Veränderungen können in qualitativer und quantitativer Form vorgenommen werden…“
Liebe Grüße
Kathleen Kulow
(Koordinatorin Sek. I)