Förderangebot

1 Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. 2 Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. 3 Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. 4 Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.“ (§ 54 Abs. 1 NSchG)

Informationen zur differenzierten Begabtenförderung am Gymnasium Eversten finden Sie in dieser Übersichtstabelle.

Darüber hinaus bietet das Gymnasium Eversten folgende Unterstützung für bestimmte Schülerinnen und Schüler:

Förderunterricht für die 5. Klassen (beginnend i.d.R. nach den Herbstferien) bis zu den Osterferien:

  • Deutsch
  • Mathe Englisch

Anmeldung über die Fachlehrkräfte bei Frau Kulow.

Förderunterricht für die 6. Klassen im 2. Halbjahr:

  • Französisch
  • Spanisch
  • Latein

Anmeldung über die Fachlehrkräfte bei Frau Kulow.

Hausaufgabenbetreuung im Ganztag, ganzjährig:

nach Anmeldung bei Frau Kulow.

Jahrgang Zeit Raum
5 Mo., Di., Mi., Do. – 14.00 bis 14.45 nach Absprache
6 Mo., Di., Mi., Do. – 14.00 bis 14.45 nach Absprache

Förderunterricht für Sportkader:

Weitere Informationen hier.